EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausd

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament b

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